Vermögenswirksame Leistungen über Investmentfonds
Die einfachste und meist auch lukrativste Variante VWL zu nutzen!
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Vermögenswirksame Leistungen über Investmentfonds
Jetzt die VWL des Dienstherrn nutzen und diese in einen Investmentfonds investieren. In den meisten Fällen besteht auch noch Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, so dass durch die VWL, die Arbeitnehmersparzulage und die Entwicklung des Investmentfonds ein ansehnliches Guthaben entstehen kann.
Vermögenswirksame Leistungen
Wer bekommt Vermögenswirksame Leistungen?
Die meisten Polizeibeamte haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 € mtl. vom Dienstherrn. Dabei handelt es sich um eine Zusatzleistung vom Dienstherrn, die dieser in eine vom Beamten zu wählende Sparform einzahlt. Hierbei handelt es sich also um „geschenktes Geld“.
Welche Produkte sind für Vermögenswirksame Leistungen möglich?
Produkte, in die man Vermögenswirksame Leistungen erhalten kann sind Investmentfonds, Bausparverträge und Lebens-/Rentenversicherungen.
Kann ich Vermögenswirksame Leistungen mit eigenen Beiträgen aufstocken?
Ja, dies ist möglich und auch üblich. Die Höhe des „zusätzlichen“ bzw. eigenen Beitrages ist dabei grundsätzlich frei wählbar.
Arbeitnehmersparzulage
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, auf die auch Beamte Anspruch haben.
Ob man Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat hängt von der Höhe des eigenen Einkommens ab,
wie hoch die Arbeitnehmersparzulage ist hängt wiederum vom gewählten Produkt und dem eingezahlten Beitrag ab.
Wer hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage?
Arbeitnehmer und Beamte können Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage geltend machen, wenn das zu versteuernde Einkommen (Bruttoeinkommen abzgl. der Freibeträge und anzurechnenden Abzügen) in dem betreffenden Jahr unter 40.000 € liegt. Bei Zusammenveranlagten unter 80.000 €. (Dies entspricht einem Brutto von ca. 51.000 € bzw. 124.000 €).
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Wenn man in den Einkommensgrenzen liegt beträgt die Arbeitnehmersparzulage bei Investmentfonds 20 % auf die in dem Jahr eingezahlten Beiträge.
Gibt es Höchstgrenzen?
Ja, die Arbeitnehmersparzulage wird nur bis zu bestimmten Grenzen bzw. Einzahlungshöhen bezuschusst.
Bei Investmentfonds liegen die Höchstgrenze für Einzahlungen, die bezuschusst werden, bei 400 € pro Jahr.
Was ist die Sperrfrist?
Die Sperrfrist beträgt 7 Jahre. In dieser Zeit darf man nicht auf das Guthaben zugreifen.
Weitere Infos
Wie erhalte ich vermögenswirksame Leistungen bzw. die Arbeitnehmersparzulage?
1. Der Beamte schließt bei mir einen Investmentfonds mit einem monatlichen Sparbeitrag von 35 € ab.
2. Daraufhin erhält der Beamte ein Schreiben von dem Unternehmen, bei dem das gewählte Produkt abgeschlossen wurde. Dieses reicht er beim Dienstherrn (Besoldungsstelle) ein.
3. Der Dienstherr zieht dann den Eigenanteil direkt vom Einkommen ab und überweist den Gesamtbetrag (Eigenanteil von 28,35 € und Vermögenswirksame Leistungen des Dienstherrn in Höhe von 6,65 €) direkt in den Investmentfonds.
4. Der Beamte erhält jedes Jahr eine Info über seinen Investmentfonds, wie viel Geld im letzten Jahr eingezahlt wurde. Diese Info reicht er mit seiner Steuererklärung ein.
5. Am Ende der Sperrfrist wird dann die Arbeitnehmersparzulage vom Staat ebenfalls direkt in den Investmentfonds eingezahlt.
MEINE EMPFEHLUNG
Prüfen Sie,
1. ob Sie Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen vom Dienstherrn haben und
2. wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist!
Wenn
Sie keinen Anspruch auf VWL vom Dienstherrn haben und
Ihr zu versteuerndes Einkommen über den Einkommensgrenzen liegt, dann ist der Bereich Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage für Sie nicht von Interesse!
Allerdings könnte für Sie dann eine Beratung hinsichtlich Geldanlagen sehr interessant sein.
Wenn Sie Anspruch auf VWL vom Dienstherrn haben,
aber über den Einkommensgrenzen liegen, dann
empfehle ich Ihnen den Abschluss eines Investmentfonds.
Wenn
Sie keinen Anspruch auf VWL vom Dienstherrn
haben, aber unter den Einkommensgrenzen
liegen, dann empfiehlt sich für Sie trotzdem der Abschluss von im Optimalfall
eines Investmentfonds und eines Bausparvertrages, um so die staatlichen
Förderungen für sich zu nutzen. Die garantierte Rendite mit 9, 10 und 20 %
ist hier einfach unschlagbar.
Wenn
Sie Anspruch auf VWL vom Dienstherrn haben
und unter den Einkommensgrenzen liegen
sollten Sie unbedingt alle Möglichkeiten (Investmentfonds und Bausparvertrag) ausschöpfen diese in vollem Umfang zu nutzen, da die hier zu erzielende Rendite (zusätzlich zu den mit den Produkten erzielbaren Zinsen) einfach unschlagbar ist.
Da ich nicht über eine Zertifizierung nach § 34f GewO verfüge DARF ich Sie nicht hinsichtlich von Investmentanlagen beraten!
Ich führe deshalb keine Prüfung dahingehend durch, ob die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden ausreichen, um die ihm vermittelte Vermögensverwaltung zu verstehen, und ob die Vermögensverwaltung geeignet ist, die Anlageziele des Kunden unter Berücksichtigung seiner Risikobereitschaft und Verlusttragfähigkeit zu erreichen.
Ich biete dem Kunden keine Anlageberatung an, d. h. ich werde nicht beurteilen, ob die Vermögensverwaltung für den Kunden geeignet ist und keine entsprechende Empfehlung aussprechen. Entsprechend wird kein Beratungsprotokoll angefertigt und keine Geeignetheitserklärung.
Sollten Sie eine Beratung hinsichtlich Investmentanlagen wünschen vermittel ich Sie gerne an einen qualifizierten Kollegen. Dieser führt Beratungen ab einem Investitionsvolumen von 75.000 € oder für einen Stundensatz von 200 € durch.
Welcher Investmentfonds darf es sein?
Ich biete Ihnen für Ihre VWL-Anlage die Auswahl aus drei Investmentfonds
Was ist möglich?
Davon ausgehend, dass man Anspruch auf VWL vom Dienstherrn und sowohl auf Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie hat und deshalb einen Bausparvertrag und einen Investmentfonds abgeschlossen hat ergibt sich folgendes:
Position | monatliche Einzahlung | Entspricht einer jährlichen Einzahlung von | 6 Einzahlungen, im 7. Jahr ruhen die Einzahlungen |
---|---|---|---|
Eigenanteil | 28,35 € | 340,20 € | 2.041,20 € |
VWL vom Dienstherrn | 6,65 € | 79,80 € | 478,80 € |
Investmentfonds | 35 € | 420 € | 2.520 €
|
Arbeitnehmersparzulage 20 % auf 400 € | 480,00 € (6 x 80 €) | ||
Gesamtbetrag aller Einzahlungen | 3.000 € |
Ohne Berücksichtigung von Zinsen und Kosten würde man also selber 2.041,20 € einzahlen
und hat nach 7 Jahren ein Guthaben von 3.000 €.
Dies entspricht alleine durch die VWL vom Dienstherrn und die staatliche Förderung einer Rendite von über 48 %!
Selbst unter Berücksichtigung der Kosten und bei einer angenommenen Wertentwicklung des Investmentfonds von 6 % würde man mit über 3.380 € sogar ein noch besseres Ergebnis erreichen.
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"Als ehemaliger Polizeibeamter und langjähriger Versicherungsmakler weiß ich, worauf bei Vermögenswirksamen Leistungen über Investmentfonds für Polizisten zu achten ist und welche Geldanlagen Polizisten tatsächlich benötigen!"
Werner Offermann
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