Unfallversicherung für Polizisten

Eine Unfallversicherung für Polizisten ist durchaus sinnvoll, ersetzt aber keine Dienstunfähigkeitsabsicherung. Eine Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz für die riskante Tätigkeit eines Polizisten.

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Unfallversicherung für Polizisten

Während die Dienstunfähigkeitsversicherung im Falle der Dienstunfähigkeit das monatliche Einkommen absichert, so sichert einen eine Unfallversicherung mit einer Einmalzahlung (und/oder einer mtl. Rente) ab, wenn man aufgrund eines Unfalls eine dauerhafte Schädigung erleidet. Und dies unabhängig davon, ob der Unfall privat oder im Dienst passierte. Und der Schutz gilt rund um die Uhr und weltweit.

Wichtig ist allerdings, dass bestimmte Risiken, die überwiegend bei Polizisten bestehen, auch wirklich abgedeckt sind. Leider sind hier viele Tarife, zum Teil auch die von den Gewerkschaften empfohlenen, nicht umfassend genug.

Benötigt man eine Unfallversicherung?

In Deutschland gibt es rund 10 Mio. Unfallverletzte im Jahr. Wie sind Sie im Fall der Fälle versichert?

Durchschnittlicher Versicherungsschutz am Tag in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen bei der Arbeit und in der Schule. Des Weiteren sind Unfälle auf direktem Hin- und Rückweg versichert.

Durchschnittlicher Versicherungsschutz am Tag über die Unfallfürsorge

Die Unfallfürsorge leistet bei Unfällen während der dienstlichen Tätigkeit, bei Dienstreisen und Dienstgängen.

Worauf sollte man bei der Versicherung achten?

Je schwerer der Unfall, umso höher sind die zu kompensierenden Kosten. Mit einer Progression steigert sich die Versicherungssumme, um Sie bestmöglich zu schützen.

Progression

Die Progression ist der Prozentsatz der Grundsumme, die bei Vollinvalidität ausgezahlt wird. Je höher die Progression, desto geringer die Leistung bei niedrigeren Invaliditätsgraden, aber um so höher die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden. Übliche Progressionen sind: 225, 300, 350, 500 und 1.000 %.

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist ein sehr wichtiger Bestandteil und wird fot nicht ausreichend berücksichtigt. Die Gliedertaxe gibt an, wie hoch der Invaliditätsgrad beim Verlust eines Körperteils bzw. dem Verlust der vollständigen Funktion des Körperteils ist. Hier ist es wichtig, dass die Gliedertaxe so hoch, wie möglich ist.

Für Polizisten besonders wichtig

Für Polizisten ist es wichtig, dass sowohl die dauerhaften Folgen aus einer körperlichen Auseinandersetzung, wie auch in Ausübung des Dienstes erlittene dauerhafte Verletzung versichert sind. Die Formulierung, dass Versicherungsschutz auch beim Retten und Beschützen von Personen und Gegenständen besteht, ist nicht ausreichend, da es bei vielen Tätigkeiten eines Polizisten nicht zutrifft.

Unterschied Unfallversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung leistet nur, sofern die körperliche Beeinträchtigung dauerhaft ist und durch einen Unfall verursacht wurde. Als dauerhaft gilt eine Gesundheits­beeinträchtigung, sofern diese voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Aussicht auf Besserung besteht.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet hingegen unabhängig von der Ursache der körperlichen Beeinträchtigung sobald man aus einem gesundheitlichen Grund dienstunfähig ist. Sofern keine Vorerkrankungen vorliegen und die Dienstunfähigkeitsversicherung bezahlbar ist, ist diese der Unfallversicherung vorzuziehen. Mehr Infos zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Um welche Zusatzleistungen kann man den Versicherungsschutz erweitern?

Warum die Todesfallsumme wichtig ist

Die Todesfallsumme hat in der Unfallversicherung eine wichtige Funktion: Der Versicherte kann einen Vorschuss bis zur Höhe der Todesfallsumme erhalten. Selbst wenn das Ausmaß feststeht, wird die volle Leistung nicht vor Ablauf von 12 Monaten nach dem Unfallzeitpunkt ausgezahlt, da bei Tod durch Unfallfolgen innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfallzeitpunkt nur die Todesfallsumme fällig wird.

Unfallrente

Die Unfallrente leistet im Regelfall erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Bei einer Einmalzahlung erfolgt die Leistung hingegen häufig bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent.

Wann erhält man welche Leistungen?

“Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ – §178 Abs. 2 Satz 1 VVG

Jedes einzelne Merkmal ist dabei von Bedeutung:

Plötzlich

Der Zeitraum, in dem der Schaden eintritt, ist kurz und es kommt unmittelbar zu einer Schädigung der Gesundheit.

Von außen auf den Körper wirkend

Es wirken mechanische, chemische, thermische oder elektrische Kräfte auf den Körper ein. Dazu zählt beispielsweise auch ein unbeabsichtigter Sturz, der aus der eigenen Bewegung heraus entsteht.

Ereignis

Dies kann durch menschliches Handeln (stoßen, schlagen, fallen) oder eine Naturgewalt (Wind, Feuer, Eis) ausgelöst werden.

Unfreiwillig

Absichtlich herbei geführte Schädigungen sind ausgeschlossen, nicht aber Verletzungen aufgrund von Notwehr oder fahrlässigem Handeln.

Gesundheitsschäden

Damit sind ärztlich festzustellende körperliche Beeinträchtigungen gemeint.

Wie wird eine Leistung aus der Unfallversicherung steuerlich betrachtet?

Die Auszahlung der Invaliditätssumme aus einer Unfallversicherung erfolgt steuerfrei. Die Unfallrente hingegen wird mit dem Ertragsanteil versteuert und Lohnersatzleistungen (Ausfall für entgangenen Lohn) unterliegen der Einkommenssteuer.

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"Als ehemaliger Polizeibeamter und langjähriger Versicherungsmakler weiß ich, worauf bei einer Unfallversicherung für Polizisten zu achten ist und welche Versicherungen Polizisten tatsächlich benötigen!"

Werner Offermann

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