Krankenversicherung für Polizisten
Pflegepflichtversicherung, Anwartschaft, Beihilfe, Heilfürsorge und Krankenzusatzversicherungen für Polizisten
Krankenversicherung für Polizisten
Kompetente Beratung und umfassende Betreuung bei allen Versicherungsfragen zu den Themen Pflegepflichtversicherung, Anwartschaft, Beihilfe, Heilfürsorge und Krankenzusatzversicherungen für Polizisten und ihre Angehörigen vom unabhängigen POLIZEI-Versicherungsmakler.
Grundsätzliches
Grundsätzlich erhielten Beamte der Polizei und der Feuerwehr, sowie Soldaten Freie Heilfürsorge. Doch inzwischen hat sich einiges geändert.
Für Polizeibeamte gab es bis vor einiger Zeit immer Freie Heilfürsorge. Dies bedeutete, dass für aktive Polizisten die komplette Krankenversicherung übernommen wurde. Jetzt gibt es in einigen Bundesländern abweichende Regelungen. Diese reichen von Freier Heilfürsorge, über Heilfürsorge (z. B. werden 1,3 bzw. 1,4% des Gehaltes des Polizisten als Eigenanteil einbehalten) bis hin zu Beihilfe (ein Teil der Krankenversicherung wird vom Dienstherrn übernommen, den anderen Teil muss der Polizist mit einer Krankenversicherung selber absichern). Und dies sind nur die Regelungen für die Polizisten selber, für die Angehörigen gelten noch mal andere Bedingungen.
Bei welchem Dienstherrn gilt das?
Während das Risiko dienstunfähig zu werden unterschätzt wird, wird die Versorgung durch den Staat oft überschätzt. Egal in welcher Lebensphase die Dienstunfähigkeit eintritt. Sie ist (fast) immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Insbesondere als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe ist die Versorgungslücke erheblich.
Dienstherr | Polizeianwärter | Polizeibeamter auf Probe & auf Lebenszeit |
---|---|---|
Bund | Heilfürsorge | Heilfürsorge |
Baden-Württemberg | Heilfürsorge | Heilfürsorge |
Bayern | Heilfürsorge | BePo: Heilfürsorge; Übrige: Beihilfe |
Berlin | eD & mD: Heilfürsorge; gD & hD: Beihilfe | Beihilfe |
Brandenburg | Heilfürsorge | Einstellung ab 1997: Beihilfe |
Bremen | Heilfürsorge | Heilfürsorge |
Hamburg | Heilfürsorge | Einstellung seit 01.10.2014: Heilfürsorge mit 1,4 % Gehalts-Abzug |
Hessen | Beihilfe | BePo mit A6 & A7: Heilfürsorge; Übrige: Beihilfe |
Mecklenburg-Vorpommern | Heilfürsorge | Heilfürsorge |
Niedersachsen | Heilfürsorge | Einstellung seit 01.01.2017: Heilfürsorge (1,3 % Gehalts-Abzug) |
Nordrhein-Westfalen | Heilfürsorge | Heilfürsorge |
Rheinland-Pfalz | Beihilfe | BePo: Heilfürsorge; Übrige: Beihilfe |
Saarland | Beihilfe | Beihilfe |
Sachsen | Heilfürsorge | Heilfürsorge |
Sachsen-Anhalt | Heilfürsorge | Heilfürsorge |
Schleswig-Holstein | Innerhalb von 6 Monaten ab Einstellung Wahl zwischen Heilfürsorge (1,4 % Gehalts-Abzug) und Beihilfe | Innerhalb von 6 Monaten ab Ausbildungsende Wahl zwischen Heilfürsorge (1,4 % Gehalts-Abzug) und Beihilfe |
Thüringen | Heilfürsorge | Beihilfe |
Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt, für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen
Pflegepflichtversicherung
In Deutschland benötigt jeder eine Pflegepflichtversicherung.
In der Bundesrepublik Deutschland dient die Pflegepflichtversicherung zur Absicherung des Risikos pflegebedürftig zu werden. Dabei besteht für jede Person, die in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, eine Versicherungspflicht in der Pflegepflichtversicherung. Die (soziale) Pflegeversicherung ist dabei im SGB XI geregelt. Für die Pflegepflichtversicherung gilt der Grundsatz, dass die Pflege(pflicht)versicherung der Krankenversicherung folgt, weshalb auch jede Krankenversicherung verpflichtet ist Ihrem Versicherten auch eine Pflegepflichtversicherung anzubieten. Während die Pflegepflichtversicherung verpflichtend ist, gibt es noch weitere Pflegeversicherungen, sog. Pflegezusatzversicherungen, wie z. B. Pflegetagegelder, welche man freiwillig abschließen kann.
Anwartschaft
Polizeibeamte mit Heilfürsorge sollten über eine Anwartschaft verfügen.
Eine Anwartschaft ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings sollte jeder Polizeibeamte, welcher Anspruch auf (Freie) Heilfürsorge hat, eine Anwartschaft abschließen. Doch was ist eine Anwartschaft?
Vereinfacht ausgedrückt ist eine Anwartschaft das Recht auf Abschluss einer Krankenversicherung. Während der Zeit, in der ein Polizeibeamter Anspruch auf (Freie) Heilfürsorge hat, benötigt er, außer einer Pflegepflichtversicherung, keine Krankenversicherung. Aber sobald er aus dem aktiven Dienst ausscheidet und in den Ruhestand versetzt wird erhält er nur noch einen Zuschuss zur Krankenversicherung (Beihilfe) und muss dann auch einen entsprechenden Beihilfetarif bei einer Krankenversicherung abschließen.
An dieser Stelle kommt die Anwartschaft ins Spiel.
Es gibt eine Kleine und eine Große Anwartschaft, zwischen der ein Polizeibeamter wählen kann.
Beihilfe
Spätestens mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhält jeder Polizeibeamte Beihilfe.
Während sich Angestellte und Arbeiter in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern erhalten Beamte vom Dienstherrn einen Teil der Krankenversicherung bezahlt. Diese Bezuschussung nennt sich Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe bzw. des Beihilfesatzes hängt sowohl von dem jeweiligen Bundeslandes, also dem Dienstherrn ab, wie auch von der Person, welche versichert werden soll (der Polizist selber, Ehepartner, Kinder).
Angehörige von Polizisten, welche über diesen mitversichert werden müssen, erhalten ebenfalls Beihilfe.
Die Leistungen der Beihilfe orientieren sich überwiegend an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
(Freie) Heilfürsorge
Grundsätzlich sind die meisten Polizisten während ihrer aktiven Dienstzeit über die (Freie) Heilfürsorge krankenversichert.
Die (Freie) Heilfürsorge ist eine Art der Krankenversicherung durch den Dienstherrn, in deren Genuss in der Regel Beamte kommen, die in ihrem aktiven Dienst Leib und Leben aufs Spiel setzen. Dies trifft für Polizeibeamte, Soldaten und Feuerwehrbeamte zu. In den meisten Bundesländern bzw. auch dem Bund genießen entsprechende Beamte eine kostenlose Krankenversicherung, die sogenannte Freie Heilfürsorge. In einigen Bundesländern haben Polizeibeamte einen Zuschuss bzw. Eigenanteil zur Heilfürsorge zu leisten (z. B. Hamburg 1,4 % und Niedersachsen 1,3 % vom Gehalt), in anderen Bundesländern haben Polizeibeamte zwar während der Ausbildung Anspruch auf (Freie) Heilfürsorge, erhalten aber danach, je nach Verwendung, nur noch Beihilfe (z. B. Thüringen). In einigen Bundesländern wiederum erhalten Polizeibeamte auch während der Ausbildung nur Beihilfe (z. B. Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland).
Wichtig zu wissen ist, dass auch Polizeibeamte, die (Freie) Heilfürsorge erhalten, spätestens mit Eintritt in den Ruhestand nur noch Beihilfe erhalten.
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"Als ehemaliger Polizeibeamter und langjähriger Versicherungsmakler weiß ich, worauf bei einer Krankenversicherung für Polizisten zu achten ist und welche Versicherungen Polizisten tatsächlich benötigen!"
Werner Offermann
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