Krankenversicherung für Polizisten

Pflegepflichtversicherung, Anwartschaft, Beihilfe, Heilfürsorge und Krankenzusatzversicherungen für Polizisten

Krankenversicherung für Polizisten

Kompetente Beratung und umfassende Betreuung bei allen Versicherungsfragen zu den Themen Pflegepflichtversicherung, Anwartschaft, Beihilfe, Heilfürsorge und Krankenzusatzversicherungen für Polizisten und ihre Angehörigen vom unabhängigen POLIZEI-Versicherungsmakler.

Grundsätzliches

Grundsätzlich erhielten Beamte der Polizei und der Feuerwehr, sowie Soldaten Freie Heilfürsorge. Doch inzwischen hat sich einiges geändert.

Für Polizeibeamte gab es bis vor einiger Zeit immer Freie Heilfürsorge. Dies bedeutete, dass für aktive Polizisten die komplette Krankenversicherung übernommen wurde. Jetzt gibt es in einigen Bundesländern abweichende Regelungen. Diese reichen von Freier Heilfürsorge, über Heilfürsorge (z. B. werden 1,3 bzw. 1,4% des Gehaltes des Polizisten als Eigenanteil einbehalten) bis hin zu Beihilfe (ein Teil der Krankenversicherung wird vom Dienstherrn übernommen, den anderen Teil muss der Polizist mit einer Krankenversicherung selber absichern). Und dies sind nur die Regelungen für die Polizisten selber, für die Angehörigen gelten noch mal andere Bedingungen.

Bei welchem ​​Dienstherrn gilt das?

Während das Risiko dienstunfähig zu werden unterschätzt wird, wird die Versorgung durch den Staat oft überschätzt. Egal in welcher Lebensphase die Dienstunfähigkeit eintritt. Sie ist (fast) immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Insbesondere als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe ist die Versorgungslücke erheblich.

Dienstherr
Polizeianwärter
Polizeibeamter auf Probe & auf Lebenszeit
Bund

Heilfürsorge

Heilfürsorge

Baden-Württemberg

Heilfürsorge

Heilfürsorge

Bayern

Heilfürsorge

BePo: Heilfürsorge; Übrige: Beihilfe

Berlin

eD & mD: Heilfürsorge; gD & hD: Beihilfe

Beihilfe

Brandenburg

Heilfürsorge

Einstellung ab 1997: Beihilfe

Bremen

Heilfürsorge

Heilfürsorge

Hamburg

Heilfürsorge

Einstellung seit 01.10.2014: Heilfürsorge mit 1,4 % Gehalts-Abzug

Hessen

Beihilfe

BePo mit A6 & A7: Heilfürsorge; Übrige: Beihilfe

Mecklenburg-Vorpommern

Heilfürsorge

Heilfürsorge

Niedersachsen

Heilfürsorge

Einstellung seit 01.01.2017: Heilfürsorge (1,3 % Gehalts-Abzug)

Nordrhein-Westfalen

Heilfürsorge

Heilfürsorge

Rheinland-Pfalz

Beihilfe

BePo: Heilfürsorge; Übrige: Beihilfe

Saarland

Beihilfe

Beihilfe

Sachsen

Heilfürsorge

Heilfürsorge

Sachsen-Anhalt

Heilfürsorge

Heilfürsorge

Schleswig-Holstein

Innerhalb von 6 Monaten ab Einstellung Wahl zwischen Heilfürsorge (1,4 % Gehalts-Abzug) und Beihilfe

Innerhalb von 6 Monaten ab Ausbildungsende Wahl zwischen Heilfürsorge (1,4 % Gehalts-Abzug) und Beihilfe

Thüringen

Heilfürsorge

Beihilfe

Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt, für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen

Pflegepflichtversicherung

In Deutschland benötigt jeder eine Pflegepflichtversicherung.

In der Bundesrepublik Deutschland dient die Pflegepflichtversicherung zur Absicherung des Risikos pflegebedürftig zu werden. Dabei besteht für jede Person, die in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, eine Versicherungspflicht in der Pflegepflichtversicherung. Die (soziale) Pflegeversicherung ist dabei im SGB XI geregelt. Für die Pflegepflichtversicherung gilt der Grundsatz, dass die Pflege(pflicht)versicherung der Krankenversicherung folgt, weshalb auch jede Krankenversicherung verpflichtet ist Ihrem Versicherten auch eine Pflegepflichtversicherung anzubieten. Während die Pflegepflichtversicherung verpflichtend ist, gibt es noch weitere Pflegeversicherungen, sog. Pflegezusatzversicherungen, wie z. B. Pflegetagegelder, welche man freiwillig abschließen kann.


Anwartschaft

Polizeibeamte mit Heilfürsorge sollten über eine Anwartschaft verfügen.

Eine Anwartschaft ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings sollte jeder Polizeibeamte, welcher Anspruch auf (Freie) Heilfürsorge hat, eine Anwartschaft abschließen. Doch was ist eine Anwartschaft?

Vereinfacht ausgedrückt ist eine Anwartschaft das Recht auf Abschluss einer Krankenversicherung. Während der Zeit, in der ein Polizeibeamter Anspruch auf (Freie) Heilfürsorge hat, benötigt er, außer einer Pflegepflichtversicherung, keine Krankenversicherung. Aber sobald er aus dem aktiven Dienst ausscheidet und in den Ruhestand versetzt wird erhält er nur noch einen Zuschuss zur Krankenversicherung (Beihilfe) und muss dann auch einen entsprechenden Beihilfetarif bei einer Krankenversicherung abschließen.

An dieser Stelle kommt die Anwartschaft ins Spiel.

Es gibt eine Kleine und eine Große Anwartschaft, zwischen der ein Polizeibeamter wählen kann.

Beihilfe

Spätestens mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhält jeder Polizeibeamte Beihilfe.

Während sich Angestellte und Arbeiter in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern erhalten Beamte vom Dienstherrn einen Teil der Krankenversicherung bezahlt. Diese Bezuschussung nennt sich Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe bzw. des Beihilfesatzes hängt sowohl von dem jeweiligen Bundeslandes, also dem Dienstherrn ab, wie auch von der Person, welche versichert werden soll (der Polizist selber, Ehepartner, Kinder).

Angehörige von Polizisten, welche über diesen mitversichert werden müssen, erhalten ebenfalls Beihilfe.

Die Leistungen der Beihilfe orientieren sich überwiegend an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

(Freie) Heilfürsorge

Grundsätzlich sind die meisten Polizisten während ihrer aktiven Dienstzeit über die (Freie) Heilfürsorge krankenversichert.

Die (Freie) Heilfürsorge ist eine Art der Krankenversicherung durch den Dienstherrn, in deren Genuss in der Regel Beamte kommen, die in ihrem aktiven Dienst Leib und Leben aufs Spiel setzen. Dies trifft für Polizeibeamte, Soldaten und Feuerwehrbeamte zu. In den meisten Bundesländern bzw. auch dem Bund genießen entsprechende Beamte eine kostenlose Krankenversicherung, die sogenannte Freie Heilfürsorge. In einigen Bundesländern haben Polizeibeamte einen Zuschuss bzw. Eigenanteil zur Heilfürsorge zu leisten (z. B. Hamburg 1,4 % und Niedersachsen 1,3 % vom Gehalt), in anderen Bundesländern haben Polizeibeamte zwar während der Ausbildung Anspruch auf (Freie) Heilfürsorge, erhalten aber danach, je nach Verwendung, nur noch Beihilfe (z. B. Thüringen). In einigen Bundesländern wiederum erhalten Polizeibeamte auch während der Ausbildung nur Beihilfe (z. B. Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland).

Wichtig zu wissen ist, dass auch Polizeibeamte, die (Freie) Heilfürsorge erhalten, spätestens mit Eintritt in den Ruhestand nur noch Beihilfe erhalten.

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"Als ehemaliger Polizeibeamter und langjähriger Versicherungsmakler weiß ich, worauf bei einer Krankenversicherung für Polizisten zu achten ist und welche Versicherungen Polizisten tatsächlich benötigen!"

Werner Offermann

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